Bau-, Architekten- & Ingenieurrecht

Entsprechend meiner schwerpunktspezifischen Ausrichtung, nachhaltig dokumentiert durch Führung des einschlägigen Fachanwaltstitels und durch die jahrzehntelange Tätigkeit als Honorardozent in diesem Fachbereich, ergibt sich meine fachspezifische bau-, architekten- u. ingenieurrechtliche Kompetenz.

So steht mehr Zeit für die Erarbeitung der rechtlichen – außergerichtlichen oder gerichtlichen – Problemlösungen zur Verfügung und wird nicht für Erklärungen fachspezifischer Abläufe im Bau-, Architekten- u. Ingenieurbereich benötigt.